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GrenzMuziek-Konzert mit Picknick

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Tim Venker

GrenzMuziek-Konzert mit Picknick

20. Juni 2021, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr | 10,00€

Mit deutsch-niederländischer Musik und entspannter Picknick-Atmosphäre erwartet Sie auf der großen Wiese direkt an der Burg gleich doppelter Genuss.

HSTR (NL)

Bittersüße Momente lieblich verpacken – das möchte die 24-jährige HSTR aus den Niederlanden mit ihren Songs. Mit ihrer Musik zwischen Pop und Country verschafft sie live eine wohlige Atmosphäre bei den Zuhörerinnen und Zuhörern. HSTR singt über Coming-of-Age-Erfahrungen und schrieb die Songs für ihre anstehende EP mit Grammy-Gewinnerin Femke Reynolds aus Nashville und dem Songwriter Bronson Bush aus New York.

Tim Venker (D)

Tim Venker steht in Diensten der Musik: er beteiligt sich an der Planung von Konzerten und Festivals, erstellt Musikvideos und fördert junge Talente der Kultur. Nicht zuletzt steht der Ahauser aber natürlich auch als Musiker auf der Bühne: Bis 2020 spielte die Metal-Band HATEDdotCOM die größte musikalische Rolle in Tims Leben. Zusammen mit den Musikkollegen arbeitet er gerade am fünften Album der Band. Aber auch seine eigene melancholische, romantische, ehrliche authentische Musik ist ihm wichtig. Logisch deshalb der Entschluss, sich als Singer-Songwriter einem gespannten Publikum zu präsentieren.

 

Tickets: 10€ (erm. 8,35€)

Speisen und Decken dürfen mitgebracht werden, Getränke gibt es vor Ort.

Zum Ticketkauf bitte HIER klicken.

 

Hinweis: Sollte es wetterbedingt notwendig sein, wird das Konzert ggf. kurzfristig nach drinnen in den Veranstaltungsraum der Vorburg verlegt. Um auch für ein etwaiges Konzert im Innenraum gerüstet zu sein, bringt zum Konzerteinlass bitte in jedem Fall Euren Personalausweis sowie einen der folgenden Nachweise mit:

  1. Nachweis eines negativen Coronatests, der am Veranstaltungstag nicht älter als 48 h ist oder
  2. Nachweis einer vor mind. 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff oder
  3. Nachweis eines positiven Coronatests (beruhend auf Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR-Test)), der mind. 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegt, oder entsprechende Quarantäneanordnung des Ordnungsamtes aus dem sich der Tag der Infektion ergibt.
  4. Nachweis eines positiven Coronatests, (beruhend auf Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR-Test)) oder einer entsprechenden Quarantäneanordnung des Ordnungsamtes in Verbindung mit dem Nachweis der mind. 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mind. einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Danke fürs Verständnis!